Donnerstag, 24. August 2006

Wein Informationen - Die Welt des Weins

Es gibt ca. 16.000 Rebsorten, von denen 56 in Deutschland zugelassen sind. Häufig stammt das Lesegut hierfür aus einem der 13 bestimmten Weinanbaugebiete. Auf dem Markt sind auch Verschnittweine aus den fünf verschiedenen Weinbaugebieten, teilweise als billiger Tafelwein im Tetrapak abgefüllt, erhältlich.

Erst mit dem „Ausbau" in einer Weinkellerei zu einer Vielzahl unterschiedlicher Qualitätsstufen wird der Wein zu einem fertigen Produkt.

Der aus den Weinbeeren gewonnene Wein erreicht dabei in der Regel einen Alkoholgehalt zwischen 8,5 und 14 Volumenprozent Alkohol (Ethanol). Es gibt aber auch Weine mit niedrigerem und höherem Alkoholgehalt. So enthalten einige französische Weine, kalifornische Weine und ungarische Weine bis zu 16 Volumenprozent. Bei über 16,5 Volumenprozent Alkohol sterben die Hefen ab.

Nach dem Deutschen Weingesetz müssen folgende Qualitätsanforderungen erfüllt werden:

Tafelwein muss über mindestens 8,5 Volumenprozent (Vol.-%) Alkohol verfügen. Landwein ist ein gehobener Tafelwein mit gebietstypischem Charakter. Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) muss bestimmte charakteristische Merkmale des Anbaugebiets aufweisen. Das Etikett ist mit einer amtlichen Prüfungsnummer versehen. Classic und Selection sind keine Prädikate, sondern Bezeichnungen für Qualitätsweine mit harmonisch trockenem Geschmacksprofil. Qualitätswein mit Prädikat: Das minimale Mostgewicht für die verschiedenen Prädikate variiert je nach Anbaugebiet und Rebsorte. Als Richtwerte können gelten: Kabinett (mind. 67° Öchsle) Spätlese (mind. 76° Öchsle) Auslese (mind. 83° Öchsle) Beerenauslese/ Eiswein (mind. 110° Öchsle) Trockenbeerenauslese (mind. 150° Öchsle) verlangt Handlese. Eiswein benötigt das gleiche Mindestmostgewicht wie die Beerenauslese, zudem müssen die Trauben bei der Lese gefroren sein (-7 °C) und in gefrorenem Zustand ausgepresst werden. An Tafelweine und Landweine werden nur geringe Anforderungen bezüglich ihres Alkohol- und Mostgewichtgehalts wie auch der Herkunft gestellt. Allerdings werden auch einige der Spitzenweine der jeweiligen Regionen als einfache Tafelweine deklariert, wenn sie z. B. wegen der angebauten Rebsorte per Gesetz nur als Tafelwein bezeichnet werden dürfen.

Mehr Informationen über Weine erhält man, wenn man sich in Ruhe mal ein Wein Lexikon anschaut.

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